Jeder Jahreswechsel bringt einige Neuerungen, das betrifft jedesmal auch dich und dein Business.
Das Jahr ist noch ziemlich jung. Da lohnt sich auch noch ein Blick auf die Veränderungen, die seit dem 01. Januar für alle Selbständigen gelten. Denn eines ist klar: Du musst immer informiert bleiben.
Ständig ändert sich nicht nur der Markt um dich herum, auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden immer wieder verändert. Deshalb ist es für dich unabdingbar, dass du dich immer wieder damit beschäftigst.
Änderungen 2017
Hier einige Änderungen, die seit dem Jahresanfang 2017 gelten:
- Steuern
Der Grundfreibetrag steigt um 168 € auf jetzt 8.820 €. Bis zu dieser Schwelle bleibst du Einkommensteuerfrei.
Die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen beträgt nun 200 € (vorher 150 €). Damit werden u.A. Bargeldgeschäfte erheblich erleichtert. - Künstlersozialkasse
Positiv: der Abgabesatz sinkt von 5,2 auf 4,8 %. Damit werden Arbeiten von Grafiker, Textern oder Fotografen, die du beauftragt hast, etwas günstiger für dich. - Krankenversicherung
Wenn du dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert hast, dann wird es dich freuen, dass der allgemeine Beitragssatz gleich bleibt: 14,6 % plus kassenabhängiger Zusatzbeitrag. - Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird dagegen teurer. Der Beitragsatz beträgt nun 2,55 % für Versicherte mit Kind und 2,8 % für Versicherte ohne Kind. - Digitaler Lohnnachweis
Wenn du Beschäftigte hast, dann ist dies sehr wichtig: Das Lohnnachweisverfahren Seit 01.01.17 gilt das UV-Meldeverfahren oder der digitale Lohnnachweis. - Mindestlohn
Für alle deine Beschäftigten gilt nun ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 € je Zeitstunde (vorher 8,50 €). Es sollte jedoch immer dein Ziel sein, deine Beschäftigten ordentlich zu bezahlen, der Mindestlohn erfüllt diesen Anspruch noch lange nicht. - Leiharbeiter
Wenn du Leiharbeiter beschäftigst, dann kommen ab April 2017 neue Grenzen für die Leihdauer auf dich zu. Nach 9 Monaten bekommen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Festangestellte, außerdem beträgt die Höchstleihdauer exakt 9 Monate. Danach musst du den Leiharbeiter fest anstellen, wenn er dir erhalten bleiben soll. - GoBD
Am 01. Januar 2017 sind die letzte Fristen für die Einführung der GoBD abgelaufen. Jetzt muss deine Buchführung, deine Kasse, deine Dateiablage – sprich dein komplettes Unternehmen GoBD konform sein.
Das sind nur die wichtigsten Änderungen, die als Selbständigen ab dem Jahresanfang betreffen (könnten). Darüber hinaus gibt es noch weitere veränderte Rahmenbedingungen, z.B. bei der Arbeitsstättenverordnung oder beim Thema Scheinselbständigkeit.
Wenn du keine Lust oder Zeit hast, dich umfassend mit diesen Regelungen zu beschäftigen, dann such dir professionelle Hilfe. Ansprechpartner sind dafür u.a. dein Steuerberater, die IHK oder die Handwerkskammer. Natürlich findest du auch im Internet zahlreiche Hinweise und Erläuterungen.
Nur eines darfst du auf keinen Fall machen: die Änderungen einfach ignorieren.