Eine Internetseite verliert schnell den Status privat, und benötigt dann eine Anmeldung als Gewerbe. Ab wann dies der Fall ist, erfährst du hier.
Die eigene Internetseite ist leicht aufgesetzt. Du benötigst nur einen professionellen Provider*, eine eigene Domain und schon kann es losgehen. WordPress ist meist schon vorinstalliert, der Rest wie Texte und Bilder kommen von dir.
Solange deine Seite sich um deine persönlichen Dinge dreht, wie z.B. das eigene Hobby, das du mit anderen teilen möchtest, oder die Fotos und Videos deines letzten Urlaubs zeigen, ist das alles kein Problem. Hierfür benötigst du kein Gewerbe.
Doch sobald die kleinste Werbung auf der Seite erscheint, muss du ein Gewerbe anmelden.
Gewinnerzielungsabsicht
Viele private Webmaster versuchen mit Partnerprogrammen, wie Google Adsense, Amazon oder unser Affiliate-Programm ein paar Euro mit der eigenen Internetseite zu verdienen. So sollen die monatlichen Kosten der Seite möglichst wieder hereinkommen.
Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Meist funktioniert das auch ganz gut, wenn beispielsweise das eigene Hobby auch viele andere Menschen interessiert und dadurch die Seitenzugriffe steigen.
Doch sobald du das erste Werbebanner oder den ersten Link zu einer Partnerseite einbindest, unterstellt dir das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht. Aus der privaten Internetseite ist eine gewerbliche geworden. Und dafür muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden.
Gewerbe anmelden
Gewerbeanmeldung – das hört sich im ersten Moment viel schlimmer an, als es in Wirklichkeit ist. Ein Gewerbe hast du beim örtlichen Gewerbeamt schnell beantragt:
- Einfach hingehen und den freundlichen Mitarbeitern erklären, was du mit der eigenen Seite machst
- die Gewerbeanmeldung zusammen mit dem Mitarbeiter ausfüllen
- zunächst das Kreuzchen bei „Gewerbe im Nebenerwerb“ machen
- die Gebühr in Höhe von rund 25 Euro bezahlen (ist von Ort zu Ort unterschiedlich hoch)
- fertig, das war’s.
Finanzamt
Das war’s – zunächst. Ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung wird sich das Finanzamt bei dir melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken. Dieser muss sorgfältig ausgefüllt werden. Wenn du dabei Probleme hast, wende dich unbedingt an einen Steuerberater.
Wie gehts weiter?
Dann kannst du beginnen, mit deiner Internetseite Geld zu verdienen. An deiner Gesamtsituation ändert sich dadurch nicht viel, außer dass du nun ein Nebengewerbe hast und dies bei deiner Steuererklärung am Jahresende nach der Einnahme-Überschuß-Rechnung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb verbuchen musst. Auch dabei hilft dir am besten ein Steuerberater.
Die Ausgaben, die für deine Internetseite anfallen, wie Providerkosten, Domaingebühr, Lizenzkosten u.ä., kannst du dann ganz einfach als Betriebsausgabe ansetzen. Dazu zählen auch die Gebühren für die Gewerbeanmeldung und die Kosten für den Steuerberater.
Bloß nicht!
Was du jedoch auf keinen Fall machen darfst, ist die Einnahmen zu verschweigen, um dich so um die Gewerbeanmeldung zu drücken.
Eher früher als später wird das Finanzamt davon Wind bekommen. Deine Werbepartner müssen ihre ausgezahlten Provisionen schließlich auch angeben. Hast du dann kein Gewerbe angemeldet, wenn das Finanzamt bei dir nachfragt, und die Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert, bist du ganz schnell dran wegen Steuerhinterziehung. Und das ist in Deutschland bekanntermaßen eines der am härtesten sanktionierten Vergehen. Neben der Steuernachzahlung erwartete dich dann noch zusätzlich eine Geldstrafe.
Deshalb besser sofort, nachdem du merkst, dass deine Internetseite bei den Nutzern gut ankommt, ein Gewerbe anmelden und schon steht deinen Werbeeinnahmen nichts mehr im Weg.
* = werbender Link