Dürfen Minderjährige ein Gewerbe eröffnen?
Du gehst noch zur Schule oder machst eine Ausbildung? Und du bist noch nicht 18 Jahre alt? D.h. du bist nach dem Gesetz minderjährig. Das hat weitreichende Konsequenzen auch für deinen Start als Gründer und Gewerbetreibender.
Du darfst zwar allein in alle Welt verreisen, ein Unternehmen gründen jedoch nicht. Zumindest nicht so einfach.
Wie du weißt, musst du für jede Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbe beantragen. Ohne Gewerbeschein geht es nicht, sonst machst du dich steuerrechtlich strafbar. Das gilt auch für deine Internetseite, mit der du ein paar Euro über Affiliate Marketing einnimmst. So viel haben wir bereits gelernt.
Du kannst jedoch nicht so einfach zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde gehen und einen Gewerbeschein beantragen. Du bist ja noch Minderjährig.
Allerdings wir leben bekanntlich in einer freien Marktwirtschaft. Das Streben nach gewerblicher Betätigung sollte demnach nicht am Alter scheitern. Und so gibt es tatsächlich auch für Minderjährige Mittel und Wege, um doch ein Gewerbe zu eröffnen.
Gewerbe für Minderjährige
Doch ohne die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geht natürlich gar nichts. Wenn die nichts dagegen haben, kann es eigentlich losgehen. Allerdings gibt es noch ein paar rechtliche Hürden, die es zu meistern gilt.
Voraussetzungen für ein Gewerbe von Minderjährigen:
- Die gesetzlichen Vertreter (Eltern, Erziehungsberechtigte) müssen den Minderjährigen ermächtigen, ein selbständigen Betrieb führen zu dürfen.
- Das Vormundschaftsgericht muss diese Ermächtigung genehmigen.
Ohne diese zwei Punkte geht es nicht. Um sie zu erfüllen, ist einiger Aufwand nötig. Hast du diese Hürden jedoch einmal genommen, können deine Eltern die Ermächtigung nicht einfach wieder zurücknehmen, dafür bedarf es im Zweifel des Familiengerichts.
So kommst du als Minderjähriger an eine Gewerbeanmeldung
Businessplan
Zunächst musst du deine Geschäftsidee in eine schriftliche Form gießen, in deinen Businessplan. Dieser Businessplan muss deine Idee, den notwendigen Zeitaufwand, das Marktumfeld und realistische Zahlen zu den Kosten und den zu erzielenden Einnahmen enthalten.
Deine Eltern müssen diesen Businessplan unterschreiben und damit bestätigen. Damit ermächtigen sie dich zu einem Gewerbe.
Vormundschaftsgericht
Dann beantragst du beim dem für dich zuständigen Vormundschaftsgericht die Genehmigung der Ermächtigung deiner Eltern. Das Gericht wird dich vorladen und in einem Gespräch prüfen, ob du tatsächlich die notwendige Reife und notwendigen Kenntnisse für ein Gewerbe besitzt.
Kommt der Rechtspfleger dabei zu der Erkenntnis, dass du geeignet bist, wird das Vormundschaftsgericht die Genehmigung erteilen. Dann bist du auch als Minderjähriger unbeschränkt geschäftsfähig und kannst ein Gewerbe anmelden.
Gewerbeanmeldung
Jetzt kannst du zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde gehen und mit der Genehmigung durch deine Eltern und das Vormundschaftsgericht dein Gewerbe anmelden. Das geht relativ fix und kostet rund 25 Euro Gebühren (die Höhe variiert von Ort zu Ort). Die Anmeldekosten kannst du gleich als erste Betriebskosten deines Unternehmens geltend machen.
Zu kompliziert?
Ist dir dieser Weg, bei dem es keine Abkürzung gibt und den jeder Minderjährige gehen muss, will er ein Gewerbe anmelden, zu kompliziert? Dann gibt es nur eine Lösung: warten bis du volljährig bist.
Bis dahin können ja deine Eltern jederzeit ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden und dich dann machen lassen. Das erfordert allerdings ein hohes Maß an Vertrauen von beiden Seiten. Und rechtlich ganz sauber ist diese Lösung natürlich auch nicht.