Jeder Unternehmer, der andere Menschen in seinem Unternehmen beschäftigt, kennt den Aufwand, den er betreiben muss, um den bürokratischen Auflagen dafür gerecht zu werden. Mindestlohn, Dokumentationspflichten, Pausenzeiten, Urlaub, Krankheit – das sind nur ein paar der vielfältigen Punkte, die ein Unternehmer beachten muss, wenn er Mitarbeiter beschäftigen will.
Für jeden dieser Punkte gibt es hohe Auflagen, für deren Nichteinhaltung dem Unternehmer wiederum hohe Konsequenzen drohen.
Natürlich wünscht sich niemand frühkapitalistische Verhältnisse, zuallerletzt der Unternehmer selbst, ist es doch mittlerweile eine Binse, dass nur zufriedene Mitarbeiter volle Leistung für das Unternehmen bringen können.
Andererseits ist auch klar, dass die vielen Auflagen den Unternehmer von seinem eigentlichen Tagesgeschäft abhalten. Gut, wenn man einige der genannten Punkte auslagern oder automatisieren kann.
Die Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter eignet sich dafür beispielsweise sehr gut.
Arbeitszeiterfassung
Eine jüngst vorstellte Studie zur Arbeitszeiterfassung, die aus der Zusammenarbeit der Unternehmensberatung Groß & Cie. mit dem Center for Leadership and Behavior in Organizations an der UniFrankfurt hervorgegangen ist, bringt überraschende Ergebnisse zu Tage. Demnach sind die meisten Mitarbeiter mit ihrem derzeitigen Modell der Arbeitszeiterfassung zufrieden.
Während Führungskräfte das Modell Vertrauensarbeitszeit bevorzugen, haben vor allem jüngere Mitarbeiter und Frauen lieber geregelte Arbeitszeiten, die zudem genauestens erfasst werden. Auch Mitarbeiter, die keine Führungsposition inne haben, bevorzugen eher die Vollerfassung ihrer Arbeitszeit. Die vor allem aus Startups und frisch gegründeten Unternehmen bekannten lockeren Arbeitszeitmodelle sind laut der Studie also weniger beliebt, als gemeinhin angenommen wird.
Weitere Erkenntnisse aus der Studie sind:
- Jeder Zweite ist zufrieden mit der Erfassung seiner geleisteten Arbeitszeit
- Die Arbeitszeiterfassung erfolgt entweder ganz oder gar nicht.
- Auf Vertrauensarbeitszeit setzen vor allem kleine Unternehmen.
- Statt anderen Modellen werden meist einfachere Lösungen gefordert.
Alles in allem scheint das Thema Arbeitszeiterfassung in deutschen Unternehmen aber kein großes Problem darzustellen, wenn man den Ergebnissen der Studie traut.
Umso erstaunlicher, welches „Erdbeben“ ein Urteil des EuGH im Mai 2019 ausgelöst hat.
EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14. Mai 2019 ein Urteil zum Thema Arbeitszeitrichtlinien gefällt. Danach müssen nun die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dafür Sorge tragen, dass die Arbeitgeber ein System einrichten, mit dem jede Arbeitszeit von jedem Mitarbeiter systematisch erfasst wird.
Der EuGH geht dabei von dem hehren Ziel aus, alle Arbeitnehmer sozial und gesundheitlich zu schützen. Dieser Ansatz ist natürlich voll zu unterstützen, trotzdem geht er offensichtlich zu weit.
Die o.g. Studie hat es gezeigt, die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmer ist mit der aktuell bei ihrem Arbeitnehmer praktizierten Art der Arbeitszeiterfassung zufrieden. Eine Änderung steht demnach nicht weit oben auf der Agenda.
Zudem befürchten viele Experten, dass das EuGH Urteil das Aus für die Vertrauensarbeitszeit bedeuten würde, da nun wirklich jede Arbeitszeit, auch die von Führungspersonen penibel erfasst werden müsste.
Dass dies nicht sehr realistisch ist, weiß eigentlich jeder, der z.B. in einem kreativen Beruf arbeitet oder einen Führungsjob ausübt. Da lässt sich nicht einfach mit dem Ausstempeln an der Stechuhr das Denken an die Arbeit ausschalten. Ideen in der Freizeit aufzuzeichnen oder ein Telefonat nach dem Ausbuchen zu führen, wären bei hundertprozentiger Erfassung der Arbeitszeiten nicht mehr möglich. Insofern ist das EuGH Urteil eindeutig zu unflexibel.
An anderer Stelle lässt das EuGH Urteil wiederum Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht zu, so wie sie etwa in Deutschland bei Jugendlichen und stillenden Müttern bestehen. Diese Ausnahmen sollen wahrscheinlich auch künftig Bestand haben. Über diese Auslegung des Urteils streiten allerdings die Gelehrten.
Software zur Erfassung der Arbeitszeiten
Eins dürfte klar sein, das EuGH Urteil wird einen Einfluss darauf haben, wie künftig die Arbeitszeiterfassung geregelt sein wird. Wie das allerdings ganz konkret aussehen wird und welche Auflagen es für die Unternehmen zu beachten gilt, das wird davon abhängen, inwieweit das Urteil des EuGH in nationales Recht umgewandelt wird. Denn nur ein neues deutsches Arbeitszeitgesetz wird hier für Klarheit sorgen.
Für den Unternehmer bedeutet das in der Regel mehr Auflagen, die es dringend zu beachten gilt. Wer den Aufwand dafür minimieren möchte, der setzt am besten schon heute auf eine entsprechende Software zur Arbeitszeiterfassung.
Mit einem solchen Programm, wie zum Beispiel edtime lässt sich die Arbeitszeit der Mitarbeiter jederzeit transparent und gesetzeskonform erfassen. Die Datensicherheit der erfassten Arbeitsstunden ist gewährleistet und genügt der Dokumentationspflicht. Ohne Aufwand für den Unternehmer wird bei jedem einzelnen Mitarbeiten zudem kontrolliert, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Und natürlich hat die gute alte Stechuhr ausgedient. Bei edtime kann der Mitarbeiter seine Arbeitszeiten auch mobil über ein Tablet eintragen, und das standortübergreifend.
Fazit
Was auch immer das EuGH Urteil für Änderungen bringen und wie auch immer das entsprechende Arbeitszeitgesetz dazu aussehen wird, jeder Unternehmer tut gut daran, für die Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter im Unternehmen schon heute auf professionelle Systeme zu setzen. Das minimiert den Aufwand für alle und sorgt zudem dafür, dass sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllt werden. So bleibt mehr Zeit für das eigentliche Tagesgeschäft.
Titelbild: u_h0yvbj97, pixabay.com, Pixabay License